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Notified Body MED 2014/90/EU

Phoenix Testlab als Notified Body nach der neuen Schiffsausrüstungsrichtlinie 2014/90/EU anerkannt

Phoenix Testlab wurde im Juli 2016 vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie als europäischer Notified Body unter der neuen ‘Marine Equipment Directive 2014/90/EU (MED)‘ für die Bereiche Funk- und Navigationsausrüstung durch offiziellen Bescheid anerkannt.

Die EU Richtlinie 2014/90/EU tritt am 18. September 2016 in Kraft und ersetzt die Europäische Richtlinie 96/98/EG ohne Übergangsfrist. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

  • Bestehende Zertifikate (Modul B, G, F)

Die bestehenden Zertifikate bleiben grundsätzlich auch nach dem 18. September 2016 bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, es sei denn die Prüfnormen haben sich geändert.

 

  • Zertifikate für die Qualitätssicherung (Modul D und E)

Die bestehenden Zertifikate bleiben über den 18. September 2016 hinaus bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, es sei denn, in den Durchführungsrechtsakten zur Richtlinie 2014/90/EU wird etwas anderes festgelegt. Voraussetzung für die fortdauernde Gültigkeit ist, dass der überwachende Notified Body bereits nach Richtlinie 2014/90/EU notifiziert ist. Die jährlich durchzuführenden Überwachungsaudits müssen den Anforderungen der Richtlinie 2014/90/EU genügen.

 

  • Konformitätserklärungen

Alle Hersteller sind verpflichtet, für Produkte, die ab dem 18. September 2016 hergestellt werden, die Konformität gegenüber der Richtlinie 2014/90/EU zu erklären. An Bord von Schiffen unter EU Flagge ist für die installierte Ausrüstung eine Kopie der EU-Konformitätserklärung mitzuführen, bis die betreffende Ausrüstung von dem Schiff entfernt wird.

 

  • Kennzeichnung

Nach dem Steuerrad-Kennzeichen sind die Kennnummer des Notified Body sowie die vierstellige Jahreszahl anzugeben, in dem das Steuerrad-Kennzeichen angebracht wurde.

 

  • Bevollmächtigter

Für Hersteller mit Sitz außerhalb der Europäischen Union fordert die Richtlinie 2014/90/EU grundsätzlich die Bestellung eines Bevollmächtigten mit Sitz innerhalb der Europäischen Union.

 

  • Bisheriger Anhang A.1

Der bisherige Anhang A.1 benennt die Ausrüstungen, die unter die MED fallen und legt die Anforderungen und anwendbaren Prüfnormen fest. Richtlinie 2014/90/EU hat keinen Anhang A.1 mehr. Die Anforderungen an Schiffsausrüstung werden durch die Europäische Kommission zukünftig in Durchführungsrechtsakten geregelt, die ohne Umsetzung in nationales Recht in Kraft treten werden.

Sollte bis zum 18. September 2016 ein entsprechender erster Durchführungsrechtsakt nicht erlassen werden, gelten die Anforderungen nach Richtlinie (EU) 2015/559 (11. Änderung der Richtlinie 96/98/EG) vorläufig weiter.

 

  • Risikoanalyse

Die technischen Unterlagen bei der Zertifizierung nach Modul B oder G müssen eine angemessene Analyse und Bewertung der Risiken enthalten.

In den meisten Fällen werden die anwendbaren Prüfnormen alle vernünftigerweise vorhersehbaren Risiken abdecken. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Hersteller die Risiken identifizieren, bewerten und die Gegenmaßnahmen beschreiben.

Der beteiligte Notified Body überprüft, ob die technische Dokumentation eine angemessene Risikoanalyse enthält.

 

Hersteller können ab sofort Anträge zur Zertifizierung nach Richtlinie 2014/90/EU bei Phoenix Testlab einreichen. Zertifikate können frühestens ab 18. September 2016 ausgestellt werden.

 

Link zum Notified Body MED

 

 

 

Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen:

Dipl.-Ing. Klaus Knörig
Section Manager Certification Bodies | Director Notified Body MED, Notified Body RED & EMCD
+49-5235-9500-218

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